Über das Verhältnis von Rassismus und Antisemitismus
von Joachim Bruhn
"[...] Die Erklärung des „Anderen“ zum Unmenschen, zum Tier und zu Schlimmerem, verweist jedoch nicht auf den bösartigen Charakter bestimmter interessierter Subjekte, sondern auf den allgemeinen von Subjektivität, der sich in der „Gleichheit vor dem Gesetz“ als Subjektivität auf Gegenseitigkeit ausspricht und sich als Vertragsverhältnis darstellt, d.h. auf den „freien Willen“ als Kern der bürgerlichen Anthropologie. „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...“(Artikel 2 [1] ): Freiheit, die ihre Grenze an der Freiheit des Anderen findet, ist die von Subjekten, die den wechselseitigen Ausschluß von den als Privateigentum gesetzten Mitteln der Befriedigung ihrer Bedürfnisse nur im Vertrag zu überwinden vermögen und sich darin als Eigentümer ihrer selbst betätigen und zugleich bestätigen. Die „freie Entfaltung“ unterliegt dem Diktat des Gleich um Gleich, jener Äquivalenz von Werten, als die die Ausbeutung von Arbeitskraft gegen Lohn dem schizoiden Citoyen-Bourgeois nur zu Bewußtsein kommt. Bürgerliche Subjektivität konstituiert sich als Selbstbewußtsein der Ware und daher im Kampf um die Realisierung ihres Werts.
Der rassistische Ausschluß aus der Menschheit speist sich aus der Angst vor der Entwertung; der Andere als Unmensch symbolisiert die Folgen, die die Niederlage in der Konkurrenz mit sich bringt: Verlust der freien Verfügung über sich selbst, Einbuße der Subjektivität und Angleichung an das Schicksal der 6 Sklaven, Unmündigen und Entmündigten."
Zum vollständigen Beitrag: hier.
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